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Was Sie zum Pflegegrad 3 bei schweren Beeinträchtigungen wissen sollten

Wenden Sie sich an unser freundliches und kompetentes Pflegeteam. Menschen mit Pflegegrad 3 sind in ihrem Alltag deutlich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Um ihnen und ihren Angehörigen Unterstützung zu bieten, stellt die gesetzliche Pflegeversicherung verschiedene Leistungen bereit.

Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie zusätzliche Hilfen, die eine individuelle und angemessene Versorgung ermöglichen. Dabei können professionelle Pflege und private Betreuung flexibel kombiniert werden.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 3

Pflegegeld: 599 Euro monatlich

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro jährlich

Tages- oder Nachtpflege: 1.357 Euro monatlich

technische Pflegehilfsmittel

Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

Pflegekurse für Angehörige

Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich

vollstationäre Pflege im Heim: 1.319 Euro monatlich

Pflegesachleistungen: 1.497 Euro monatlich

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich

Hausnotruf: bis zu 25,50 Euro monatlich

Pflegeberatung und Beratungseinsatz

Pflegeunterstützungsgeld

digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 Euro monatlich

Widerspruch gegen den Pflegegrad 3 einlegen

Sind Sie mit der Einstufung durch die Pflegekasse nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einreichen

Wie darf unser Pflegedienst Sie unterstützen?

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